Der Gemeindekirchenrat entsendet Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament des Kirchenkreises, die Synode. Die Kirchenkreissynode ist damit am Ehesten mit dem Landtag vergleichbar.
Die Kirchenkreissynode bestimmt Vertreterinnen und Vertreter für die Synode der Kirche in Oldenburg. Die Synode der Landeskirche ähnelt damit dem Bundestag.
Auch die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) trifft sich auf Synoden. Die Landeskirchen sind Mitglied der EKD; die EKD entspricht damit am ehesten dem EU-Parlament.