Alle drei Everster Kirchengemeinden (Bloherfelde, Nikolai, St. Ansgar) haben einen eigenen Gemeindekirchenrat.

Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Parlament der Kirchengemeinde. Um Fachwissen in das Gremium einzubringen oder wichtige Gruppen angemessen zu repräsentieren, können vom Gemeindekirchenrat weitere Mitglieder berufen werden.

Auch die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde gehören dem Gemeindekirchenrat an.

Die Sitzungen des Gemeindekirchenrats sind öffentlich, lediglich einige wenige Punkte (wie Personalangelegenheiten) werden vertraulich ohne Öffentlichkeit behandelt. Der Gemeindekirchenrat Bloherfelde kommt i.d.R. am 1. Dienstag des Monats zusammen. Der Gemeindekirchenrat Nikolai trifft sich i.d.R. am 2. Montag des Monats und der Gemeindekirchenrat St. Ansgar am 2. Dienstag im Monat. 

Synonyme in anderen Landeskirchen: Kirchenvorstand, Kirchengemeinderat, Presbyterium

Der Kirchenvorstand wird vom Gemeindekirchenrat gewählt und leitet die Gemeinde zwischen den Sitzungen des Gemeindekirchenrats.

Die Gemeinden Bloherfelde und Nikolai sind aus der Gemeinde St. Ansgar hervorgegangen und bilden einen Gemeindeverband: Die ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten. Obwohl es sich weiterhin um eigenständige Gemeinden handelt, werden viele wichtige Angelegenheiten nicht in den Einzelgemeinden, sondern in der Gesamtkirchengemeinde entschieden (z.B. Bauvorhaben oder Personalangelegenheiten).

Aufgrund der besonderen Struktur der Gemeinden Bloherfelde, Nikolai und St. Ansgar gibt es zusätzlich den Verbandskirchenrat, in dem die Gemeindekirchenräte aller drei Gemeinden zusammenkommen und über wichtige Vorhaben der Gesamtkirchengemeinde zu entscheiden (z.B. größere Baumaßnahmen).

Der Verwaltungsrat ist das Gegenstück zum Kirchenvorstand auf Ebene der Gesamtkirchengemeinde. Alle drei Gemeindekirchenräte entsenden Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte der Gesamtkirchengemeinde zwischen den Sitzungen des Verbandskirchenrats.

Der Gemeindekirchenrat entsendet Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament des Kirchenkreises, die Kreissynode. Die Kreissynode Oldenburg-Stadt ist für das gesamte Stadtgebiet sowie zusätzlich die Gemeinde Ofen zuständig und entscheidet z.B. in Belangen von Jugendarbeit, Bildung und Kirchenmusik. Auch der Pfarrstellenplan für die Stadt Oldenburg wurde hier erarbeitet.

Die Kirchenkreissynode bestimmt Vertreterinnen und Vertreter für die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. In manchen Landeskirchen heißt sie Landessynode, bei uns nur schlicht "Synode" (= Zusammenkunft, griech.). Die Synode entscheidet u.a. über die Verteilung der Kirchensteuermittel und wählt den Bischof/die Bischöfin und die Oberkirchenrät*innen. 

Auch die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) trifft sich auf Synoden. Die Landeskirchen sind Mitglied der EKD.

Als Kirchenälteste werden die Mitglieder des Gemeindekirchenrats bezeichnet - was zu der merkwürdigen Situation führen kann, dass sehr junge Menschen plötzlich "Älteste" der Gemeinde sind.

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