Sanierung der Friedhofskapelle
Die Schäden
Seit langem sind vielen Gemeindegliedern die Schwächen an den Stützpfeilern unserer Friedhofskapelle aufgefallen. Der Putz aus Muschelkalk ist an einigen Pfeilern stark abgeplatzt, der Beton darunter ist im Lauf der Jahrzehnte feucht geworden und die innenliegenden Stahlträger sind stark korrodiert. Umfangreiche Voruntersuchungen haben ergeben, dass alle sieben Säulen einer Sanierung bedürfen. Außerdem hat sich bereits vor Jahren angedeutet, dass der zierliche Dachreiter auf der Friedhofskapelle, der beim Bau 1939 von dem Architekten Schelling sicher als kleiner Bruder des Dachreiters auf der St. Ansgar-Kirche gemeint war, deutliche Witterungsschäden aufweist. Nachdem bei Stürmen einige Schindeln herabgefallen waren, musste vor zwei Jahren bereits eine bauliche Sicherungsmaßnahme durchgeführt werden. Auch der aus Blei bestehende Anschluss des Turmes an das Dach der Friedhofskapelle muss überarbeitet werden.
Die geplanten Maßnahmen
Die notwendigen Renovierungsmaßnahmen werden vom Architekturbüro Angelis & Partner fachlich begleitet und sind mit der Denkmalpflege im Oberkirchenrat abgestimmt. Der Verbandskirchenrat hat im Dezember 2020 einen entsprechenden ersten Beschluss gefasst. Die Gesamtkosten für die Renovierung belaufen sich inzwischen auf etwa 125.000 Euro. Es ist beabsichtigt, die Bauarbeiten ab dem 21. Juni durchzuführen. Um einen sicheren und zügigen Verlauf der Arbeiten zu ermöglichen, muss die Nutzung unserer Friedhofskapelle zeitweise eingeschränkt werden. Geplant ist, dass grundsätzlich der ohnehin wenig nachgefragte Montag während der gesamten Bauzeit von Andachten in der Kapelle freigehalten wird. Andachten von Dienstag bis Freitag sollen nach Möglichkeit auf die 12-Uhr-Zeit konzentriert werden. Während der Restaurierungsarbeiten am Dachreiter, für die ein Steiger zum Einsatz kommt, soll die Kapelle für Andachten ganz geschlossen bleiben. Dies wird etwa Ende Juni und im Juli sein. In Absprache zwischen Angehörigen, Bestattern und Gemeinde werden während der Bauphase verstärkt auch die drei Kirchen unserer Gesamtkirchengemeinde als Orte für Abschiedsandachten genutzt werden.
Spenden erbeten
Die Friedhofskapelle ist ein prägendes Bauwerk für unseren Everster Friedhof und darüber hinaus. Viele mögen ihre klaren und zierlichen Konturen. Sie schenkt Menschen, die Abschied von ihren Angehörigen nehmen müssen, Geborgenheit und Ruhe. Das soll durch diese umfangreiche Renovierung wieder für viele Jahre so bleiben. Bitte helfen Sie uns durch eine zweckgebundene Spende, die hohen Kosten aufzubringen. Landessparkasse zu Oldenburg IBAN 37 2805 0100 0013 4008 09 Stichwort „Renovierung Friedhofskapelle“ Andreas Thibaut
Häufigste Fragen rund um den Friedhof
Gebühren
Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Grabarten | Nutzungszeitraum | Kosten (Euro) |
Wahlgräber | 30 Jahre * | 900 |
Reihengräber | 25 Jahre | 460 |
Urnengräber | 30 Jahre * | 450 |
Kinder(wahl)gräber | 10 Jahre * | 185 |
Pflegefreie Rasengräber mit Namensaufführung | 25 Jahre | 1.705 |
Pflegefreie Rasenurnengräber mit Namensaufführung | 25 Jahre | 1.294 |
Einzelwahlgräber im pflegefreien Rasenfeld mit liegenden Gedenksteinen | 30 Jahre * | 2.045 |
Einzelurnenwahlgräber im pflegefreien Rasenfeld mit liegenden Gedenksteinen | 30 Jahre * | 1.550 |
Urnengrabstätte in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage mit Namensaufführung Urnengrabstätte in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage mit Namensaufführung
| 25 Jahre 30 Jahre
| 1.300 3.360
|
*Verlängerbar |
Grabherstellung und Bestattung
Bestattungsform | Kosten (Euro) |
Sargbestattung | 470 |
Urnenbestattung | 310 |
Sargbestattung für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr | 390 |
Verlegung von Fußplatten | Kosten (Euro) |
Einzelwahlgräber / Doppelwahlgräber | 125 / 170 |
Urnengemeinschaftsgrabanlagen | 65 |
Für die Unterhaltung des Friedhofs werden keine zusätzlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben. |
Friedhofsverwaltung: Frau Brandt: 0441 9570014
Ansprechpartner auf dem Friedhof: Herbert Bischof, Harald Kruse und Bernd Ullrich
Tel. 0441 9570024
Der Friedhof sieht so ungepflegt aus: Überall Unkraut an den Wegen! Muss das so sein?
Der Friedhofsausschuss hat sich vor einigen Jahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit der anvertrauten Schöpfung entschieden und zugleich das Ziel eines naturnahen Friedhofs ins Auge gefasst. Der Weg zu diesem Ziel ist lang und steinig, bzw auch grün und wild! Er beinhaltet aber vor allem den absoluten Verzicht auf chemische Unkrautvernichtungsmittel.
Wir haben ein Abflammgerät angeschafft, das neben der mechanischen Entfernung nun zum Einsatz kommt.
Allerdings ist die Aufgabe der Wegepflege nachrangig nach den Aufgaben der Beerdigung und Verkehrssicherung.
Warum tut die Kirche nichts gegen Unkraut auf den Gräbern?
Wir verpachten die Gräber an Menschen, die einen nahen Angehörigen dort begraben haben. Für die Nutzungszeit sind diese dann zuständig und alleinverantwortlich für die Pflege. Das Friedhofspersonal darf sich am Eigentum anderer nicht vergehen (und damit z.B. auch nicht Unkraut abmähen!).
Wenn ein sehr ungepflegtes Grab auffällt, gibt es einen genau abgestuften Plan, nach dem die Nutzungsberechtigten in die Verantwortung gerufen werden: Brief, mahnender Brief, Stecker
mit der Aufschrift: Angehörige bitte melden. Erst nach einem langen Prozess und wenn keine Nutzungsberechtigten mehr zuständig sind (verstorben ohne Erben), dürfen wir ein
Grab einebnen.
Warum gibt es so viele Lücken in den Grabreihen?
Beim Gang über den Friedhof sieht man oft Lücken. Nicht immer sind es leere Flächen; ab und zu liegt da noch ein Mensch, dessen Ruhezeit (25 Jahre gesetzliche Ruhefrist) noch nicht ausgelaufen ist.
Kann man Gräber vor Ablauf der Ruhefrist zurückgeben?
Die Pflege der zurückgegebenen Einzel oder Doppelgräber ist sehr arbeitsintensiv und umständlich.
Bei vorzeitiger Rückgabe erheben wir eine Gebühr für die Unterhaltung der Restlaufzeit bis zum Ende der Ruhefrist.
Wieviel Personal gibt es eigentlich auf dem Everster Friedhof?
In enger Absprache mit den Fachabteilungen Finanzen und Friedhof unserer Kirche ist der Personalschlüssel anhand der Friedhofsgröße und der Anzahl der Bestattungen pro Jahr festgelegt worden. Die vier angestellten Personen (dazu nicht wahrnehmbar eine Person in der Grundstückspflege der Kirchengemeinden) entsprechen diesem Schlüssel.
Entspannen kann sich die Beschäftigungslage zu manchen Zeiten, wenn uns vom Gericht Personen zum Abarbeiten ihrer Strafen zugeteilt werden.
Auf diese Zuteilung haben wir jedoch keinen Anspruch; im laufenden Jahr mussten wir ohne zusätzlichen Mitarbeiter auskommen.
Hoffentlich können meine Antworten erhellen, warum manche Ecken auf dem Friedhof ungepflegter aussehen als wir uns wünschen.
Pastorin Kaschlun